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   BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75   

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BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75 (https://dejure.org/1976,6673)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1976 - 2 AZR 263/75 (https://dejure.org/1976,6673)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1976 - 2 AZR 263/75 (https://dejure.org/1976,6673)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Bei der Anwendung des § 1 KSchG geht es nämlich um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, bei dem das Revisionsgericht nur nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sozialwidrigkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Vorschrift des § 1 KSchG Denkgesetzen oder Erfahrungsregeln widerspricht und ob die erforderliche Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, widerspruchsfrei oder offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG 1, 99 und 117 AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 21 zu § 1 KSchG; zuletzt Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75-).

    Das entspricht im Ausgangspunkt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 1, 99 und 117 AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG; AP Nr. 21 zu § 1 KSchG; AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung), a) Dementsprechend ist nicht zu beanstanden, wenn das Landesarbeitsgericht angenommen hat, daß der Arbeitgeber ein Verhalten eines Arbeitnehmers auf Dauer nicht hinzu nehmen braucht, das zu einer erheblichen Störung bzw. Gefährdung des Arbeitsablaufes und der betrieblichen Zusammenarbeit führt (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 1 GesamthafenbetriebsG).

  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 130/64

    Pflicht des Gerichts zur Beeidigung eines Zeugen

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Eine revisionsrechtliche Nachprüfung kann nur insoweit er folgen, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind (vgl. BGH NJW 1965, 1530).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    An ihre Ausgestaltung sind die gleichen rechtsstaatlichen Anforderungen zu stellen wie an Strafgesetze (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG 1952 Betriebsbuße).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 GG ist sowohl das erkennende Gericht als Spruchkörper wie auch der zur Entscheidung im Einzelfall berufene Richter (vgl. BVerfGE 17, 294- /297; 18, 65 19, 52 \ Maunz- Dürig-Herzog, GG Art. 101, Anm. 11).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Das Revisionsgericht kann, soweit entsprechende zulässige Verfahrensrügen er hoben sind, lediglich nachprüfen, ob sich der Tatsachenrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Beweisergebnis umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; BAG AP Nr. 1 u. 2 zu § 286 ZPO; BAG 14, 206 /2107 « AP Nr. 4 14.
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Bei der Anwendung des § 1 KSchG geht es nämlich um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, bei dem das Revisionsgericht nur nachprüfen kann, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sozialwidrigkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Vorschrift des § 1 KSchG Denkgesetzen oder Erfahrungsregeln widerspricht und ob die erforderliche Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, widerspruchsfrei oder offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG 1, 99 und 117 AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 21 zu § 1 KSchG; zuletzt Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75-).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    Gesetzlicher Richter im Sinne von Art. 101 Abs. 1 GG ist sowohl das erkennende Gericht als Spruchkörper wie auch der zur Entscheidung im Einzelfall berufene Richter (vgl. BVerfGE 17, 294- /297; 18, 65 19, 52 \ Maunz- Dürig-Herzog, GG Art. 101, Anm. 11).
  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    b) Da der Umfang der Darlegungslast einer Partei davon abhängig ist, wie sich auch der Prozeßgegner auf einen bestimmten Vortrag einläßt (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung /zu I 3 b der Gründe/), hätte der Kläger substantiiert zu diesem Vortrag der Beklagten Stellung nehmen müssen.
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    § 286 Abs. 1 Satz 2 die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung bei der Würdigung des Beweisergebnisses maßgebend sind; es braucht sich jedoch nicht mit jeder Behauptung und Zeugenaussage ausführlich auseinanderzusetzen, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung im Sinne des § 286 ZPO überhaupt stattgefunden hat (BAG 5, 221 ß 2 j ß AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAG 20, 11 AP Nr. 1 zu § 29 KO; BAG AP Nr. 2 zu § 286 ZPO).
  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
    § 554- Abs. 3 Ziff. 2 b ZPO zu stellen sind; denn es ergibt sich nicht, welche Prägen das Gericht hätte stellen und was der Kläger darauf geantwortet hätte (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 322 ZPO, AP Nr. 37 zu § 233 ZPO).
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 156/68

    § 5 Abs. 2 BaupreisVO: Merkmal der "Beteiligung

  • BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66

    Rückdeckung einer erteilten Versorgungszusage - Lebensversicherung mit eigener

  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69

    Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche

  • BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57

    Öffentlicher Dienst - Verurteilung eines Arbeiters - Gefängnisstrafe -

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Dies erfordert jedoch nicht eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit allen denkbaren Gesichtspunkten, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. dazu etwa RGZ 156, 314, 315; BGHZ 3, 162, 175; BAG JZ 1977, 565, 567).
  • LG Berlin, 24.06.2015 - 65 S 148/15

    Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Starke Verschmutzung und Unordnung der

    Im angefochtenen Urteil sind die Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, ausreichend angegeben, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, denn daraus ergibt sich, dass eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. dazu BAG vom 23.09.1976 - 2 AZR 263/75 - JZ 1977, 565, 567 m. w. N.).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
    Dabei verlangt die Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen nicht eine Würdigung jeder Einzelausführung eines Zeugen oder Sachverständigen; es reicht aus, wenn insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum gesamten Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (Senatsurteil vom 23. September 1976 - 2 AZR 263/75 - JZ 1977, 565, 567; BAG Urteil vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II, zu III 3 der Gründe; BGH Urteil vom 13. Februar 1992 - III ZR 28/90 - NJW 1992, 2080, 2082, alle m.w.N.).

    Das erfordert auch die Auseinandersetzung mit erheblichen Einwänden der Prozeßparteien, nämlich im Falle einer Zeugenvernehmung bei erhobenen Beweiseinreden gegen die Glaubwürdigkeit von Zeugen auch die nähere Darlegung der Umstände und des persönlichen Eindrucks, aus denen sich die Glaubwürdigkeit des Zeugen ergeben soll (BAG Urteil vom 23. September 1976, a.a.O.; BGH Urteil vom 13. März 1991 - IV ZR 74/90 - NJW 1991, 3284, m.w.N.).

  • OLG München, 28.06.2022 - 27 U 157/22

    Aufwendungsersatz gibt es nur in Höhe der üblichen Vergütung!

    Dies erfordert jedoch nicht eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit allen denkbaren Gesichtspunkten, wenn sich nur ergibt, dass eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. dazu etwa RGZ 156, 314, 315; BGHZ 3, 162, 175; BAG JZ 1977, 565, 567) (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86).
  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 989/77

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers - Dauer des

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart erging am 13. Mai 1974 (11 Ca 116/74), das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg am 21. Januar 1975 (3 Sa 70/74), das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts am 23. September 1976 (2 AZR 263/75)- Das Landesarbeitsgericht Baden Württemberg hat durch Urteil vom 31- Juli 1974 (3 Sa 70/74) die Beklagte von der Verpflichtung entbunden, den Kläger für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits weiterzubeschäftigen.
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